AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Schlosspark Theaters in Berlin

 

im nachfolgenden als Veranstalter bezeichnet

§ 1 Geltungsbereich
Alle Verträge betreffend die Bestellung von Karten oder Gutscheinen sowie den Kauf von Karten oder Gutscheinen an der Theaterkasse für Veranstaltungen des Schlosspark Theaters, die zwischen der Halliwood Film GmbH (Schloßstraße 48, 12165 Berlin) als Betreiberin des Schlosspark Theaters (nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet) und dem Kunden geschlossen werden, unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Regelungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Für Leistungen, die zusätzlich durch Dritte, insbesondere Reiseveranstalter angeboten und übernommen werden, haftet der Veranstalter nicht.

§ 2 Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne und Anfangszeiten und Besetzungen werden in dem vom Veranstalter herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Änderungen aus wichtigem Grund, wie z.Bsp. die Erkrankung eines oder mehrerer Künstler bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines –ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich der Veranstalter bemühen, die Besucher rechtzeitig darüber zu informieren.

§ 3 Kartenbestellung
1. Der Erwerb von Karten kann direkt an der Theaterkasse oder über eine Bestellung telefonisch, per E-Mail oder im Webshop des Schlosspark Theaters erfolgen. Im Falle einer Bestellung der Karten gelten die nachfolgenden Regelungen:

Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und die Bestätigung durch den Veranstalter und der Vergabe einer Transaktionsnummer/Bestellnummer/Ordernummer zustande, die dem Kunden per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt wird.

Das Angebot für einen Vertragsabschluss im Webshop des Schlosspark Theaters geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer/Bestellnummer/Ordernummer durch den Veranstalter an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Der Vertragstext wird nicht vom Veranstalter gespeichert.

Der angegebene Kaufpreis einer Karte beinhaltet die Mehrwertsteuer und ggf. die Bearbeitungs- und Versandkosten (siehe unten § 3 Nr. 3).

2. Die bestellten Karten liegen an der Kasse des Veranstalters während der Kassenöffnungszeiten zur Abholung bereit. Der Besteller wird vom Veranstalter darüber sowie über die Frist, binnen der die Karten abzuholen und zu bezahlen sind, informiert. Für Empfangs- bzw. Übermittlungsfehler haftet der Veranstalter nicht. Die Bestellung verliert ihre Wirkung mit Kassenschluss des in der Information genannten Abholtages.

Die Zahlung ist bar und auch mittels EC- und Kreditkarten (VISA oder Master Card) möglich.

Der Veranstalter ist bei Kartenzahlung berechtigt, die Vorlage eines mit Lichtbild versehenen Ausweises zu verlangen und die Kartennutzung zurückzuweisen, wenn die Vorlage nicht erfolgt.

Der Kunde wird gebeten, unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Karten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.

3. Wird bei der Bestellung die Versendung der Eintrittskarten gewünscht, erfolgt die Übermittlung der Eintrittskarten per Post. Die entsprechenden Bearbeitungs- und Versandkosten werden dem Kunden ggf. im Bestellformular angegeben.

  1. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (insbesondere bei gewerblichen Wiederverkäufern) gilt hierbei die gesetzliche Regelung, wonach die Gefahr auf den Käufer übergeht, sobald der Veranstalter die Bestellung dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.. Die ordnungsgemäße Beförderung und der Eingang beim Besteller fallen hier daher nicht in den Risikobereich des Veranstalters. Das Empfangsrisiko trägt daher der Besteller.

  2. Allgemein, d.h. sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern gilt, dass die Versendung der bestellten Eintrittskarten erst nach Zahlungseingang erfolgt. Der Besteller wird vom Veranstalter über die Zahlungsmodalität sowie darüber, bis wann die Gutschrift zu erfolgen hat, informiert. Erfolgt die Gutschrift nicht bis zu dem genannten Termin, verliert die Bestellung ihre Wirksamkeit. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters. Später eingehende Beträge werden erstattet.

4. Eine Umbuchung ist nur in Ausnahmefällen, spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungszeitpunkt und mit Einverständnis des Veranstalters gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Karte möglich, jedoch nur für dieselbe Veranstaltungsreihe. Wird seitens des Veranstalters aus Kulanzgründen eine Rücknahme akzeptiert, fällt hierbei eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € an. Der Erstattungsbetrag wird hierbei als Wertgutschein ausgezahlt.

5. Die Rücknahme von Karten, die nicht über das Schlosspark Theater erworben wurden, unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer.

6. Bei Kartenbestellungen über den Webshop des Schlosspark Theaters oder bei telefonischen Bestellungen in Bezug auf Veranstaltungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, gilt gem. § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB, dass die Bestellung verbindlich ist und sich der Kunde nicht auf das Widerrufsrecht gem. § 355 BGB berufen kann. Jede Bestellung von Tickets ist unmittelbar nach der Bestätigung durch das Schlosspark Theater bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Karten.

7. Das Schlosspark Theater bietet bei Kartenbestellungen über den Webshop auch das print@home-Verfahren an, bei dem der Kunde sein online gebuchtes Ticket selbst ausdruckt. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren.

8. Bei Verlust der Eintrittskarte kann dem Besucher von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarten er erworben hat. Macht gleichwohl der Besitzer der Originalkarte seinen Zutritt zur Vorstellung geltend, wird vermutet, dass dieser auch rechtmäßiger Eigentümer der Karte ist, sodass dieser bis zur vollständigen Widerlegung der Vermutung Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte hat.

§ 4 Eintrittspreisermäßigung
Schwerbehinderte, Schüler, Studenten, Arbeitslose und Rentner erhalten für Veranstaltungen Ermäßigungen.
Der Veranstalter behält sich vor, bestimmte Veranstaltungen von dieser Regelung auszuschließen.
Der Nachweis für das Vorliegen der die Ermäßigung rechtfertigenden Umstände ist mittels eines entsprechenden Ausweises vor dem Kartenerwerb an der Kasse zu führen. Für bereits ausgedruckte Karten ist die Gewährung einer Ermäßigung nachträglich nicht mehr möglich.
Der Veranstalter behält sich vor, bei der Einlasskontrolle die Vorlage des Ausweises zu verlangen. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, entfällt die Wirksamkeit der Eintrittskarte. Der Eintritt ist dann nur möglich, wenn die Differenz zum normalen Eintrittspreis nachentrichtet wird.

§ 5 Ausfall einer Veranstaltung
Muss eine Aufführung ausfallen, tauscht der Veranstalter die Eintrittskarte gegen eine Karte der gleichen Preisgruppe für einen anderen Aufführungstag um oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Das entsprechende Begehren muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin der ursprünglichen Veranstaltung beim Veranstalter geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

§ 6 Kauf von Kartengutscheinen
1. Es besteht ggf. die Möglichkeit, Kartengutscheine an der Kasse des Schlosspark Theaters, per Telefon oder über den Webshop des Schlosspark Theaters zu erwerben. Dieser Gutschein ist auf jeden gewünschten Betrag ausstellbar und ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Der auf dem Gutschein genannte Betrag gilt inklusive Mehrwertsteuer. Er kann nur nach Maßgabe vorhandener Plätze an unserer Theaterkasse, online oder telefonisch eingelöst werden. Gutscheine von anderen Theaterkassen können nicht eingelöst werden.

Das Angebot für einen Vertragsabschluss über den Kauf von Kartengutscheinen im Webshop des Schlosspark Theaters geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit der Bestellbestätigung per E-Mail kommt der Vertragsschluss mit dem Veranstalter zustande. Der Vertragstext wird nicht vom Veranstalter gespeichert.

2. Das folgende Widerrufsrecht gilt nur für den Kauf von Kartengutscheinen durch Verbraucher über den Webshop des Schlosspark Theaters oder per Telefon, bei denen noch kein konkreter Termin für eine Veranstaltung feststeht.

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WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Halliwood Film GmbH, Schlosspark Theater, Schloßstraße 48, 12165 Berlin, Tel.: 030 7895667100; Fax: 030 7895667-145, E-Mail: kasse@schlossparktheater.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

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Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: WIDERRUFSFORMULAR

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§ 7 Datenschutz
1. Verantwortlicher im datenschutzrechtlicher Sinne ist die Halliwood Film GmbH (Kontaktdaten siehe § 1).

2. Das Schlosspark Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Besuchers im Sinne des Datenschutzrechts zu verarbeiten. Das Schlosspark Theater behält sich vor, Daten an natürliche und juristische Personen, z. B. Versand- und technische Dienstleister, weiterzugeben, sofern diese im Auftrag des Schlosspark Theaters zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses beauftragt werden oder dies zur Durchführung des Vertragsverhältnissen mit dem Kunden erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

3. Soweit der Veranstalter personenbezogenen Daten des Kunden verarbeitet, stehen ihm unter den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen folgende Datenschutzrechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; Recht auf Unterrichtung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht; Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung, Beschwerderecht gegenüber einer Aufsichtsbehörde.

4. Der Veranstalter speichert personenbezogene Daten des Kunden grundsätzlich nur so lange, wie diese für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Sind die Daten für die Erfüllung der jeweiligen Verarbeitungszwecke nicht mehr erforderlich, werden diese gelöscht, es sei denn, deren Aufbewahrung ist zur Erfüllung von handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten weiterhin notwendig. Personenbezogene Daten des Kunden über Bestellungen von Karten und Gutscheinen werden grundsätzlich zehn Jahre nach Durchführung der Bestellung gelöscht.

5. Für Bestellungen im Webshop des Schlosspark Theaters gilt ergänzend die Datenschutzerklärung der Website des Schlosspark Theaters (www.schlossparktheater.de).

§ 8 Mitnahme von Gegenständen und Garderobennutzung
Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen oder ähnliche Gegenstände können in den Veranstaltungsaal nicht mitgenommen werden. Es ist jedoch möglich, diese nach erfolgtem Eintritt in das Theater gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben.

§ 9 Verbot von Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen
Im Theater sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art untersagt. Die Mitnahme von Aufnahmegeräten und Kameras aller Art ist im Theater nicht gestattet. Diese können aber an der Garderobe gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, die sofortige Löschung der Aufzeichnung zu verlangen. Ferner kann der Veranstalter vom Besucher bei Zuwiderhandlungen gegen das hier benannte Verbot eine Vertragsstrafe fordern, deren Höhe in das Ermessen des Veranstalters gestellt ist und im Streitfall durch das zuständige Gericht auf seine Angemessenheit hin überprüft werden kann. Dieser Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe gilt gleichermaßen für die Veröffentlichung und/oder Verbreitung von Aufnahmen, die gegen das hier geregelte Verbot erstellt wurden. Etwaige weitere Ansprüche des Veranstalters, insbesondere auch Unterlassung, bleiben hiervon unberührt. Im Falle eines Schadenersatzanspruchs wird dieser auf die Vertragsstrafe jedoch nach den gesetzlichen Regelungen angerechnet.

§ 10 Einlass
Nach Beginn der Vorstellung erfolgt kein Einlass. Ein Nacheinlass ist zur Pause möglich. Ausnahmen kann der Veranstalter nur nach Zustimmung des auftretenden Künstlers gewähren.

§ 11 Rauchen und Verzehr von Speisen und Getränken
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist im Saal während der Aufführung untersagt. Das Rauchen ist in den Räumen des Theaters generell untersagt.

§ 12 Verlust der Gültigkeit der Eintrittskarten
Beim Verlassen des Theaters verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

§ 13 Gewährleistung und Haftung/Schadenersatz
1. Unsere Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber Verbrauchern richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Hinsichtlich der vom Veranstalter erbrachten Leistungen haften dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen
1. Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Veranstalters.

3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: Januar 2019


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